AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

Unsere ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, der Bat Green UG (haftungsbeschränkt) – (nachfolgend „Bat Green UG“ genannt)

1. Allgemeines

Alle Leistungen, die von der Bat Green UG für den Kunden erbracht werden, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Bat Green UG und Kunde schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Zum Vertragsschluss mit der Bat Green UG sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind und nicht als Verbraucher handeln. Ihre Unternehmereigenschaft weist der Kunde durch die Angabe seiner Umsatzsteuer ID nach.

a) Die Angebote der Bat Green UG sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen.

b) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, wenn er Waren bestellt.

c) Die Bat Green UG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch (Mail/Fax). Nach unbeantwortetem Ablauf der 7-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

3. Lieferzeiten

Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht, ausgeliefert.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Die Lieferzeit beträgt maximal 14 Werktage und beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung. Die Angabe der Lieferzeit ist unverbindlich, es sei denn, es gibt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung.
Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein, informieren wir Sie per e-Mail über die zu erwartende Lieferzeit, sofern uns eine Adresse von Ihnen vorliegt.
Bei Lieferungsverzögerungen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von der Bat Green UG nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadensersatzanspruch gegen die Bat Green UG erhoben werden.

4. Verpackungs- und Versandkosten

Für Lieferung innerhalb Deutschlands und Verpackung werden die Kosten nach dem Kommissionsvertrag berechnet.
Auf Wunsch des Kunden können auch Eillieferungen durchgeführt werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.3. Die Bat Green UG behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund geänderter Einstandskosten, Materialkosten, etc. eintreten. Dies gilt u.a. für Einführung und / oder Erhöhung staatlicher Abgaben (z.B. Zölle oder Steuern), Erhöhung von Transport-und / oder Versicherungskosten, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge, o.ä. Diese Kosten wird die Bat Green UG dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.

5.9. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

5.10. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Bat Green UG anerkannt ist. Darüber hinaus ist der Käufer berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nur geltend zu machen, sofern und soweit die Bat Green UG eine Pflichtverletzung gemäß §276 BGB zu vertreten hat.

5.11. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann die Bat Green UG -vorbehaltlich weitergehender Rechte -eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen und Vorauskasse oder Sicherheiten verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Bat Green UG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt der Bat Green UG jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen.

6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der der Bat Green UG gehörenden Ware durch den Käufer wird stets für diese vorgenommen. Wird die Ware der Bat Green UG mit anderen, dieser nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Bat Green UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware der Bat Green UG zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

6.4. Wird die Ware der Bat Green UG mit anderen, dieser nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Bat Green UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware der Bat Green UG zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

6.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und der Bat Green UG dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine evtl. Versicherungsansprüche an die Bat Green UG ab.

6.6. Übersteigt der Wert der der Bat Green UG gewährten Sicherheiten ihre Gesamtforderungen um mehr als 25 %, ist die Bat Green UG auf Verlangen des Käufers verpflichtet, entsprechende Sicherheiten freizugeben bzw. zurück zu übertragen; die Auswahl der Sicherheiten obliegt der Bat Green UG.

6.7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, der Bat Green UG auf ihr erstes Verlangen die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.

7. Sachmängelhaftung

7.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich gemäß §377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängelrügen geltend zu machen.

7.2. Vorstehende Regelungen gelten auch für die Zuviel und Zuwenig-Lieferung sowie für etwaige Falschlieferungen.

7.3. Bei vereinbarter Lieferung von Minderqualität stehen dem Käufer keinerlei Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.

7.4. Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, ist die Bat Green UG berechtigt, nach deren Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von der Bat Green UG getragen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, dann ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Daneben kann der Käufer auch Schadensersatz statt der Erfüllung verlangen, sofern unsere Haftungsbegrenzung in Ziffer 7.6. bis 7.10. nicht eingreift.

7.5. Die Verjährungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen vorbehaltlich §§ 438 I Nr. 2b), 479 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für gebraucht angebotene Ware ist die Mangelhaftung ausgeschlossen.

Für die Begrenzung der Haftung gilt die Regelung von Ziffer 7.7. bis 7.10. entsprechend.

7.6. Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Ziffer 7.7. bis 7.10. ist die Haftung der Bat Green UG auf Schadensersatz ausgeschlossen.

7.7. Soweit die Bat Green UG für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben hat, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.8. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet die Bat Green UG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, sofern die Bat Green UG eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadensersatz statt der Erfüllung bei einer erheblichen Pflichtverletzung (§281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen ausgenommen im Fall eines vorsätzlichen Handelns durch die Bat Green UG jedoch beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

7.9. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Käufers aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.10. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bat Green UG.

8. Haftung

8.1. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffern 7.6. bis 7.10. gelten auch für alle sonstigen Ansprüche – gleich, aus welchem Rechtsgrund diese gegenüber der Bat Green UG geltend gemacht werden.

8.2. Soweit deliktische Ansprüche gegenüber der Bat Green UG geltend gemacht werden, bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist unberührt; der Käufer ist jedoch verpflichtet, etwaige deliktische Schadensersatzansprüche gegenüber der Bat Green UG innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gerichtlich geltend zu machen, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat.

8.3. Auskünfte, Beratung über anwendungstechnische Fragen etc. erfolgen stets unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dem Käufer überlassene Muster sind hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unverbindlich, es sei denn, dass die Bat Green UG dafür eine schriftliche Garantie gegeben hat.

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